0d131 – Der Wechsel auf Linux statt WIndows als daily driver

In der Heutigen Episode erzählt Sven von seinem erfolgreichen DUT-es Erlebnis.
Sven ist zum letzten DIT/DUT komplett auf Linux umgestiegen. Wieso, warum, mit welchen Hürden und Problemen? All das und mehr erzählt Sven in der heutigen Episode. 

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Thema: Der Wechsel auf Linux statt WIndows als daily driver

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Aufgenommen am: 15.02.2026
Veröffentlicht am: 15.02.2026
Intro & Outro Chiptune  CC BY SA 4.0:Pumped by ROCCOW
Logo CC BY 2.0 Richard Patterson 

Disclaimer

In diesem Podcast werden Techniken oder Hardware vorgestellt, die geeignet sind, andere Systeme anzugreifen. Dies geschieht ausschließlich zu Bildungszwecken, denn nur, wenn man die Angriffstechniken kennt, kann man sich effektiv davor schützen. Denkt immer daran, diese Techniken oder Hardware nur bei Geräten anzuwenden, deren Eigner oder Nutzer das erlaubt haben.Der unerlaubte Zugriff auf fremde Infrastruktur ist strafbar (In Deutschland §202a, §202b, §202c StGB).Unsere Aussagen spiegeln ausschließlich unsere eigene individuelle Meinung wider.

2 Gedanken zu „0d131 – Der Wechsel auf Linux statt WIndows als daily driver

  1. Paddy

    Hallo ihr beiden,

    ich bin Kommandant einer freiwilligen Feuerwehr und kann glaube ich daher ein bisschen etwas zu euren Fragen bezüglich den Rechten von Einsatzfahrzeugen sagen.

    Das Ganze ist in den §§35 und 38 der StVO geregelt und man unterscheidet zwischen Sonderrechten (§35) und Wegerechten (§38)

    Das was Sven meinte, dass man nur mit Blaulicht und Horn mehr darf im Straßenverkehr, bezieht sich auf §38 Wegerechte. Blaues Blinklicht und Martinshorn sind ein Zeichen für alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort Platz zu machen und freie Bahn zu schaffen. Unter Einsatz von Martinshorn und Blaulicht dürfen auch Sonderrechte ( Entgegengesetztes Einfahren in Einbahnstraßen, überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Überfahren von roten Ampeln, etc. ) in Anspruch genommen werden. Dieses Wegerecht darf jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn höchste Eile geboten ist. Bspw. zum Retten von Menschenleben oder bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

    Zusätzlich haben Einsatzfahrzeuge von Bund, Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr (und noch ein paar andere) sog. Sonderrechte (§35). Diese heben die Bindung an die StVO teilweise auf. Diese Sonderrechte dürfen aber nur zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben in Anspruch genommen werden. Ein einfaches „ich bin im Dienst“ reicht dazu nicht aus. Das ist bei uns in der Feuerwehr bspw. bei einer Alarmierung der Fall die ohne Sondersignal angeordnet wurde. Auf dem Weg zur Einsatzstelle dürfen wir Sonderrechte in Anspruch nehmen, da wir eine hoheitliche Aufgabe erfüllen. Auf dem Rückweg sind wir dann aber ganz normale Verkehrsteilnehmer und müssen uns an die StVO halten. So kommt es auch bei der Polizei darauf an, warum sie gerade unterwegs sind. Allerdings ist es von außen nicht erkennbar ob sie gerade eine hoheitliche Aufgabe erfüllen oder normal im Straßenverkehr unterwegs sind.

    Was auf jeden Fall immer gegeben ist: Wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, ist als Fahrer des Einsatzfahrzeuges immer höchste Vorsicht geboten und auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu achten. Also einfach über die rote Ampel zu düsen funktioniert nicht. Man muss dies immer mit maximaler Vorsicht machen und auf den restlichen Verkehr achten.

    Prinzipiell haben wir von der Feuerwehr im Alarmierungsfall sogar die Möglichkeit in unserem Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Hier sind die Grenzen aber extrem eng gefasst und man darf das nur wenn entsprechende Eile geboten ist, da wir in unserem privat PKW überhaupt nicht als Einsatzkräfte erkennbar sind.

    Das ganze Thema mit den Sonderrechten und den Wegerechten ist aber enorm kompliziert und umfangreich und sorgt auch bei Einsatzkräften immer wieder für Verwirrung. Zusammenfassend kann man sagen: Einsatzfahrzeuge haben Sonderrechte zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben und haben Wegerechte um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

    Ich hoffe aber, dass euch diese Infos etwas Licht uns Dunkel gebracht haben.

    Viele Grüße
    Paddy

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  2. nyx

    moin
    auf meinem kleinen home server waren auch immer viele loggin versuche. fail2ban, mit 1 woche erkennungs- und bannzeit bei 5 fehlversuchen, hat die schurken dann ganz schnell vertieben. da muss es eine schwarze liste der cybercyber verbrecher geben, schauen immer mal vorbei und testen, sind dann aber für lange zeit verschwunden. aber die bann- und erfassungszeit müssen wirklich weh tun, die passen ihre angriffsphasen an, es sei denn es macht bei zu langen zeiten absolut keinen sinn.

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